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Widerspruch zum neuen Grundsteuerbescheid

Die Bearbeitung der Widersprüche wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen und danken für Ihr Verständnis.

Bitte um Beachtung:

Der Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Neschwitz hat keine aufschiebende Wirkung (§3 Abs.5 Sächs KAG) d.h. der angeforderte Betrag ist trotzdem fristgemäß zu entrichten.

Wird die Grundsteuer nicht rechtzeitig entrichtet, so entstehen Mahngebühren, Säumniszuschläge und eventuell anfallende Vollstreckungskosten.

 

Ihre Gemeindeverwaltung