Aktuelles aus dem Fundbüro
Am 03.09.2024 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein grau-weißer Plüschhund abgegeben.
Gefunden: 01.09.2024
Fundort: Kamenzer Straße-Höhe Gartenanlage
Rechte an den oben genannten Fundsachen sind in der Gemeindeverwaltung – Zimmer 1 – geltend zu machen.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate. Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 € und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.
Bild zur Meldung: Aktuelles aus dem Fundbüro
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