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Information aus dem Pass- und Meldeamt - Wahl zum Deutschen Bundestag -

Im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages findet eine Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt – dies wäre voraussichtlich am 23. Februar 2025. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag.
Unter der Voraussetzung, dass der 23. Februar 2025 als Wahltermin bestimmt wird, weisen wir daraufhin, dass in den ersten drei Februarwochen vorrangig die Ausstellung der Wahlscheine für die Briefwahl vorgenommen wird. Im Moment ist noch nicht abzusehen, wann die Briefwahlunterlagen uns zur Verfügung gestellt werden.