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Hinweis zur Briefwahl:

Durch die vorgezogene Bundestagswahl entstehen verkürzte Fristen. 
Spätestens am 02.02.2025 werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt, danach besteht die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.
Die Ausgabe bzw. Versendung der Briefwahlunterlagen kann erst nach Eintreffen der Stimmzettel in den Gemeinden erfolgen. Nachdem die Wahlausschüsse 

am 24. Januar 2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden haben, ist die 3-tägige Beschwerdefrist abzuwarten. 

Sollte gegen die Zulassung/Nichtzulassung eines Kreiswahlvorschlages oder einer Landesliste Beschwerde eingelegt werden, entscheidet der zuständige Ausschuss über die Beschwerde am 30. Januar 2025. Diese Termine sind durch Gesetz bzw. Verordnung vorgegeben. Somit kann voraussichtlich am Abend des 30. Januar 2025 die Druckfreigabe für die Stimmzettel erteilt werden. 

Für Druck und Lieferung werden zudem einige Arbeitstage benötigt, obwohl alle Möglichkeiten der Beschleunigung dieses Prozesses genutzt werden.
Sobald die Stimmzettel in der Gemeinde Neschwitz vorliegen, werden die Briefwahlunterlagen unverzüglich an die Briefwähler ausgegeben bzw. auf dem Postweg zugestellt.