Frau Sandra Koch

Bereich: Pass- und Meldeamt I Gewerbeamt I Fundbüro
Zimmer 1
Telefon (035933) 386-19
Vorstellung

Passamt

Informationen zu den Ausweisdokumenten:
AusweisdokumenteKosten           Bearbeitungszeit        Bitte bringen Sie Folgendes mit:        Formulare/ weitere Informationen
Personalausweis unter 24 Jahren22,80 Euro2-3 Wochen

- biometrisches Passbild

- aktuelles Ausweisdokument

- zu beantragende Person muss anwesend sein

Zustimmungserklärung

bei Kindern bis 16 Jahren

Personalausweis über 24 Jahren37,00 Euro2-3 Wochen

- biometrisches Passbild

- aktuelles Ausweisdokument

- zu beantragende Person muss anwesend sein

 
vorläufiger Personalausweis10,00 Eurosofortige Mitnahme

- biometrisches Passbild

- aktuelles Ausweisdokument

- zu beantragende Person muss anwesend sein

- Zustimmungserklärung bei Kindern unter 16 Jahren

Zustimmungserklärung

bei Kindern bis 16 Jahren

Reisepass unter 24 Jahren37,50 Euro8-10 Wochen

- biometrisches Passbild

- Größe und Augenfarbe des Kindes

- aktuelles Ausweisdokument

- zu beantragende Person muss anwesend sein

- Zustimmungserklärung

Zustimmungserklärung

bei Kindern bis 16 Jahren

Reisepass über 24 Jahren70,00 Euro8-10 Wochen

- biometrisches Passbild

- aktuelles Ausweisdokument

- zu beantragende Person muss anwesend sein

 
Express-Reisepass102,00 Euro3-4 Werktage

- biometrisches Passbild

- aktuelles Ausweisdokument

- zu beantragende Person muss anwesend sein

 
vorläufiger Reisepass26,00 Eurosofortige Mitnahme

- biometrisches Passbild

- aktuelles Ausweisdokument

- zu beantragende Person muss anwesend sein

Zustimmungserklärung

bei Kindern bis 16 Jahren

Ausweisbefreiung10,00 Euro1 Woche

- ablaufendes Ausweisdokument

- Ärztliches Attest über die Erkrankung/Behinderung,

aus der hervorgeht, dass die betreffende Person

nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann

- Bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis

oder Reisepass des Betreuers

- Bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis

oder Reisepass des Bevollmächtigten

weitere Informationen
weitere Informationen erhalten Sie hier:

 

Meldeamt

Anmelden eines Wohnsitzes

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sie können jedoch eine Person beauftragen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen.

Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist nicht erforderlich.

Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist bei der Meldebehörde vorzulegen.

Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. (Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG))

Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung. 

Jede weitere Wohnung in Deutschland ist eine Nebenwohnung, auch Zweitwohnung genannt.

Zum 1. November 2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung eingeführt. Der Wohnungsgeber bzw. der Wohnungseigentümer muss den Einzug in die Wohnung bestätigen. (Wohnungsgeberbestätigung)

Diese Wohnungsgeberbestätigung ist bei der Anmeldung der Wohnung in der Meldebehörde vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus

Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung.

Weil in der Regel die Anschriften zu ändern sind, müssen alle Personaldokumente im Original vorgelegt werden.

 

Ummelden eines Wohnsitzes

Für die Ummeldung einer Wohnung innerhalb des Gemeindegebietes gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland.

Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich. Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.

Die Ummeldung ist persönlich vorzunehmen. Sie können jedoch eine Person beauftragen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen.

 

Abmelden eines Wohnsitzes

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.

Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, die

  • ins Ausland verziehen oder

  • ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Meldeschein (Original) – Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich vorspricht. (Anmeldung einer Wohnung)

  • Personalausweis und sofern vorhanden Reisepass (Original)

  • Doppelstaatler müssen sämtliche Nationalpässe vorlegen.

  • Vollmacht (Original) - Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich vorspricht. (Vollmacht)

  • Bestätigung des Wohnungsgebers (Original), bei Eigentum bitte entsprechenden Nachweis (bspw. Grundbuchauszug, Kaufvertrag etc.) (Wohnungsgeberbestätigung)

Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug

Allgemeine Informationen:

Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Für im Inland lebende Staatsangehörige anderer EU-Staaten wird ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Im Führungszeugnis wird - neben den vollständigen Personalien - hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei Arbeitsaufnahme).

 

weitere Informationen finden Sie hier

 

Beantragung:KostenSie bringen mit:ArtAntrag
Persönlich im Pass- und Meldeamt 13 Euro EC/bar

-gültigen Personalausweis

-Vordruck vom Arbeitgeber/Führerscheinstelle/etc

-einfaches Führungszeugnis

-erweitertes Führungszeugnis

-Behördenführungszeugnis

-Gewerbezentralregisterauszug

Antrag für ein erweiteretes Führungszeugnis
per E-Mail13 Euro Vorabüberweisung

-Kopie gültiger Personalausweis

-Vordruck vom Arbeitgeber/Führerscheinstelle/etc

-Verwendungszweck

-einfaches Führungszeugnis

-erweitertes Führungszeugnis

-Gewerbezentralregisterauszug

Antrag für ein erw. Führungszeugnis
Online 13 Euro- gültiger Personalausweis mit Onlinefunktion

-einfaches Führungszeugnis

-erweitertes Führungszeugnis

-Gewerbezentralregisterauszug

Online Antrag