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Informationen aus Pass- und Meldeamt

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass (KRP) zum 01.01.2024 wegfallen wird. Bisher ausgestellte KRP behalten Ihre eingetragene Gültigkeit!

 

Ab 2024 gibt es für Reisen außerhalb der EU nur noch den elektronischen Reisepass, der Vorteile bietet, aber auch teurer ist. 

Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 € statt 13,00 €, dafür ist die Gültigkeit auf 6 Jahre hochgesetzt. Dieser Pass gilt weltweit. Für Reisen innerhalb der EU reicht ein Personalausweis aus (ebenfalls 6 Jahre Gültigkeit für 22,80 €).

 

Die Herstellung der Dokumente in der Bundesdruckerei dauert in der Regel 3-5 Wochen.

 

Für die Beantragung von Pass oder Ausweis werden benötigt:

  • der alte Pass oder Ausweis (falls vorhanden)

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

  • Geburtsurkunde

  • Zustimmungserklärung der Eltern, bzw. bei Alleinerziehenden der Sorgerechtsbeschluss

  • das Kind muss ab 6 Jahren Fingerabdrücke aufnehmen lassen und spätestens ab 10 Jahren eigenhändig unterschreiben

  • 37,50 € / 22,80 €