Am 16.03.2026 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein Smartphone abgegeben.
Am 18.03.2026 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein Schlüsselbund (Haustürschüssel und Briefkastenschlüssel) abgegeben.
Am 31.03.2026 wurde im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz ein Portemonnaie abgegeben.
Informationen zu Fundsachen --> hier
Formulare --> Verlustanzeige oder Fundanzeige
Rechte an den oben genannten Fundsachen sind in der Gemeindeverwaltung – Zimmer 1 – geltend zu machen.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate.
Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 Euro und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.