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Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg an der Puschwitzer Straße

Wiederholt haben Fahrzeuge teilweise auf dem Gehweg an der Puschwitzer Straße, Höhe Friedhof geparkt. Der Gehweg gehört entsprechend Sächsischen Straßengesetz § 2 zur öffentlichen Straße.

 

Es ist nicht gestattet auf Gehwegen zu halten und zu parken – § 2 Satz 1 StVO – „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, …“ und § 41 Abs. 1 StVO zu Zeichen 239 – „Anderer als Fußgänger darf den Gehweg nicht benutzen.“

 

Wir werden in Zukunft die Fahrzeugdaten aufnehmen und den Fahrzeugführer verwarnen. Bei wiederholtem Verstoß wird es eine kostenpflichtige Verwarnung in Höhe von mindestens 55,00 € geben.

 

Ihre Gemeindeverwaltung