Frau Sandra Koch
Bahnhofstr. 1
02699 Neschwitz

Passamt
Informationen zu den Ausweisdokumenten:
Ausweisdokumente | Kosten | Bearbeitungszeit | Bitte bringen Sie Folgendes mit: | Formulare/ weitere Informationen |
Personalausweis unter 24 Jahren |
22,80 Euro | 2-3 Wochen |
- biometrisches Passbild - aktuelles Ausweisdokument - zu beantragende Person muss anwesend sein |
bei Kindern bis 16 Jahren |
Personalausweis über 24 Jahren |
37,00 Euro | 2-3 Wochen |
- biometrisches Passbild - aktuelles Ausweisdokument - zu beantragende Person muss anwesend sein |
|
vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | sofortige Mitnahme |
- biometrisches Passbild - aktuelles Ausweisdokument - zu beantragende Person muss anwesend sein - Zustimmungserklärung bei Kindern unter 16 Jahren |
bei Kindern bis 16 Jahren |
Kinderreisepass bis 12 Jahren | 13,00 Euro | sofortige Mitnahme |
- biometrisches Passbild - Größe und Augenfarbe des Kindes - aktuelles Ausweisdokument - zu beantragende Person muss anwesend sein - Zustimmungserklärung |
bei Kindern bis 16 Jahren |
Verlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass | 6,00 Euro | sofortige Mitnahme |
- biometrisches Passbild - Größe und Augenfarbe des Kindes - aktuelles Ausweisdokument - zu beantragende Person muss anwesend sein - Zustimmungserklärung |
bei Kindern bis 16 Jahren |
Reisepass unter 24 Jahren | 37,50 Euro | 3-4 Wochen |
- biometrisches Passbild - Größe und Augenfarbe des Kindes - aktuelles Ausweisdokument - zu beantragende Person muss anwesend sein - Zustimmungserklärung |
bei Kindern bis 16 Jahren |
Reisepass unter 24 Jahren | 60,00 Euro | 3-4 Wochen |
- biometrisches Passbild - aktuelles Ausweisdokument - zu beantragende Person muss anwesend sein |
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Express-Reisepass | 92,00 Euro | 3-4 Wochen |
- biometrisches Passbild - aktuelles Ausweisdokument - zu beantragende Person muss anwesend sein |
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vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro | sofortige Mitnahme |
- biometrisches Passbild - aktuelles Ausweisdokument - zu beantragende Person muss anwesend sein |
bei Kindern bis 16 Jahren |
Ausweisbefreiung |
10,00 Euro | 1 Woche |
- ablaufendes Ausweisdokument - Ärztliches Attest über die Erkrankung/Behinderung, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann - Bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers - Bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
weitere Informationen |
weitere Informationen erhalten Sie hier: |
Meldeamt
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Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug
Allgemeine Informationen:
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Für im Inland lebende Staatsangehörige anderer EU-Staaten wird ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Im Führungszeugnis wird - neben den vollständigen Personalien - hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei Arbeitsaufnahme).
weitere Informationen finden Sie hier
Beantragung: | Kosten | Sie bringen mit: | Art | Antrag |
Persönlich im Pass- und Meldeamt | 13 Euro EC/bar |
-gültigen Personalausweis -Vordruck vom Arbeitgeber/Führerscheinstelle/etc |
-einfaches Führungszeugnis -erweitertes Führungszeugnis -Behördenführungszeugnis -Gewerbezentralregisterauszug |
Antrag für ein erweiteretes Führungszeugnis |
per E-Mail | 13 Euro Vorabüberweisung |
-Kopie gültiger Personalausweis -Vordruck vom Arbeitgeber/Führerscheinstelle/etc -Verwendungszweck |
-einfaches Führungszeugnis -erweitertes Führungszeugnis -Gewerbezentralregisterauszug |
Antrag für ein erw. Führungszeugnis |
Online | 13 Euro | - gültiger Personalausweis mit Onlinefunktion |
-einfaches Führungszeugnis -erweitertes Führungszeugnis -Gewerbezentralregisterauszug |
Online Antrag |
Fundbüro
Informationen zu Fundsachen --> hier
Formulare --> Verlustanzeige oder Fundanzeige
Die aktuellen Fundstücke im Fundbüro finden Sie auf unserer Internetseite unter: Aktuelles/ Informationen aus dem Fundbüro
Rechte an den oben genannten Fundsachen sind in der Gemeindeverwaltung – Zimmer 1 – geltend zu machen.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate. Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 € und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.